A. habe ihm jeweils Zeichen gegeben, wenn sie beim Geschlechtsverkehr bzw. der Penetration mit den Fingern Schmerzen gehabt habe und sie habe auch teilweise grosse Angst gehabt, was er bemerkt habe. Er führte demgegenüber jedoch auch aus, dass die Initiative für Geschlechtsverkehr jeweils von A. ausgegangen sei. Sie habe ihm beispielsweise geschrieben, wenn er bei der Arbeit gewesen sei, habe sich schön angezogen oder habe Kerzen angezündet, wenn sie Geschlechtsverkehr gewollt habe. Sie habe ihm mehrfach Überraschungen vorbereitet, beispielsweise die Badewanne mit Rosen gefüllt oder im Bett auf ihn gewartet (Protokoll Berufungsverhandlung S. 17 ff.). Diese Schilderungen des Beschuldigten