An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 3. November 2020 sagte sie in Abweichung zu dem in der Anklageschrift wiedergegebenen Sachverhalt namentlich aus, dass sie nicht genau wisse, ob es zum vollendeten, vollzogenen Geschlechtsverkehr gekommen sei. Sie sei ja verkrampft gewesen, und sie spüre es halt nicht, ob es vollendet gewesen sei (GA act. 74 und 89). Weiter führte sie aus, der Beschuldigte habe das Kissen auf ihr Gesicht gelegt, um ihren von Ekel geprägten Gesichtsausdruck nicht sehen - 17 -