Es sei nicht nachvollziehbar, dass ein Opfer von angeblich ca. zehn Vergewaltigungen solche Fotoaufnahmen mit dem Peiniger mache. Die Aufnahmen würde somit gegen die Glaubhaftigkeit der Aussagen von A. sprechen. Der Beschuldigte führte bei seiner Befragung aus, dass die Bilder zeigen würden, wie glücklich A. damals gewesen sei. Er gab an, die Aufnahmen mit dem Lamborghini (Aufnahmen 7 und 8) seien zeitnah zu seinem (inoffiziellen) Geburtstag am tt.mm. 2018 und die weiteren Bilder im Sommer 2018 aufgenommen worden. Er räumte jedoch auch ein, dass die digitalen Informationen, wann diese Aufnahmen erstellt worden seien, nicht mehr abrufbar seien (Protokoll Berufungsverhandlung S. 22 f.).