Anlässlich der Berufungsverhandlung hat der Beschuldigte acht Fotoaufnahmen eingereicht (siehe Anhang zum Protokoll der Berufungsverhandlung), welche den Beschuldigten und A. zeigen. Er liess dazu im Wesentlichen vorbringen, dass diese Bilder im Sommer 2018, somit nach den angeblichen Vergewaltigungen, durch A. selbst aufgenommen worden seien. Insbesondere auf den Bildern 1 und 3 sei ersichtlich, dass A. auf humorvolle Weise andeute, das Geschlechtsteil des Beschuldigten anzuknabbern bzw. anzuknurren, was sexuell konnotiert sei. Es sei nicht nachvollziehbar, dass ein Opfer von angeblich ca. zehn Vergewaltigungen solche Fotoaufnahmen mit dem Peiniger mache.