Am 11. oder 12. Januar 2018 habe sie jedoch keine Tabletten genommen, da es ja spontan passiert sei (UA act. 97 und 104, GA act. 68, Protokoll Berufungsverhandlung S. 10). Zur Erklärung dieser Aussagen ist auszuführen, dass A. von ihrer Gynäkologin aufgrund des diagnostizierten Vaginismus sowohl eine betäubende Creme (EMLA- Creme mit dem Wirkstoff Lidocain) sowie entspannende Tabletten erhalten hatte, welche den Geschlechtsverkehr ermöglichen sollten (UA act. 54). Die Aussagen von A. dazu sind grundsätzlich schlüssig, und es ist von einem Missverständnis in der ersten Einvernahme auszugehen, wobei ihre Aussage zu der ermüdenden Wirkung der Tabletten im Kontext falsch verstanden worden ist.