Zum Vorfall der sexuellen Nötigung vom 11. oder 12. Januar 2018 hatte A. in ihrer ersten Einvernahme vom 4. April 2019 zwar angegeben, sie habe ihrem Ehemann gesagt, sie sei extrem müde und sie sei von den Tabletten, die sie von der Frauenärztin erhalten habe, müde geworden (UA act. 83). Ab der zweiten Einvernahme vom 16. April 2019 sagte sie sodann konstant aus, bei diesem ersten Vorfall keine Tabletten und keine Creme genommen bzw. verwendet und dies bei der ersten Einvernahme auch nicht so gesagt zu haben. Sie habe die Tabletten einmal genommen, sei dann aber eingeschlafen. Am 11. oder 12. Januar 2018 habe sie jedoch keine Tabletten genommen, da es ja spontan passiert sei (UA act.