Insbesondere war das Thema Sexualität für sie mit grosser Scham, Selbstzweifeln und Schuldgefühlen behaftet. Dies wurde durch den ihr diagnostizierten ausgeprägten Vaginismus begünstigt (vgl. UA act. 54, 63, 66, 151). Sie suchte deswegen mehrfach Gynäkologinnen, ihre Hausärztin und eine Sexualpsychologin auf und schilderte diesen Fachpersonen, dass bei ihr Geschlechtsverkehr nicht möglich sei. Es ist damit nachvollziehbar, dass A. ihrem Ehemann gegenüber – trotz seines Fehlverhaltens – Schuldgefühle hatte.