Sie habe als Ausgleich versucht, sonst nett zu ihm zu sein (GA act. 70). Auch anlässlich der Berufungsverhandlung schilderte sie ihre Selbstbeschuldigung und ihre Scham eindrücklich und gab an, immer versucht zu haben, den fehlenden Geschlechtsverkehr ihrem Ehemann gegenüber auf andere Weise auszugleichen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 13). Sie habe gedacht, es sei eine Schande für sie, dass es nicht klappe und habe sich immer selbst beschuldigt (UA act. 101). Sie habe selber nicht akzeptieren können, dass sie sich dermassen vor ihrem Ehemann ekle. Sie habe diesen doch mit freiem Willen geheiratet und habe ihn nicht verletzten wollen (GA act. 69).