Sie habe sich aber nicht bewegen können und habe festgestellt, dass sie körperlich nicht stark genug sei, um sich zu widersetzen (UA act. 83). Sie habe ihn weg von sich und sich selbst weg vom Bett bringen wollen, aber das habe sie nicht geschafft (Protokoll Berufungsverhandlung S. 6). - 11 - 2.6.4. Die belastende Situation in welcher sich A. befand, schilderte sie nachvollziehbar und schlüssig, wodurch auch ihr eigenes Verhalten nachvollziehbar erscheint.