Sie habe grosse Schmerzen gehabt und habe sich geekelt. Sie habe geschrien, dies in der Hoffnung, dass sie jemand höre und die Polizei rufe. Sie habe sich danach ins Bad begeben und habe kaum mehr laufen können, ihre Beine hätten sich angeschwollen und schwer angefühlt (UA act. 99). Sie habe sich sehr fest verkrampft, was der Grund dafür gewesen sei, dass sie kaum mehr habe ins Badezimmer laufen können. Als sie gemerkt habe, dass sie sich nicht mit eigener Kraft habe retten können, habe sie sich einfach den Tod gewünscht (Protokoll Berufungsverhandlung S. 5). Während des Vorfalls habe sie gedacht, wenn sie wegkomme, würde sie gerade wegrennen aus dem Haus (GA act. 68).