2.6.3. A. beschrieb als weiteres Realkennzeichen ihre Gefühlslage und Gedankengänge anlässlich der Delikte im Kontext der Gesamtsituation in der Ehe nachvollziehbar. Sie hätten im Vorfeld der Delikte viel gestritten und sie habe gemerkt, dass es nicht mehr so weitergehen könne und habe nicht mehr weitergewusst (Protokoll Berufungsverhandlung S. 4). Am Abend des ersten Vorfalls, also dem 11. oder 12. Januar 2018, sei er schlecht gelaunt heimgekommen. Er habe gesagt er wolle es probieren, wobei sie gar keine Zeit mehr gehabt habe, etwas zu sagen.