während sie gemäss eigenen Angaben jedoch schon wieder geweint habe (UA act. 83). Sie habe ihn auch manchmal gefragt, ob sie es nicht anders machen können, sie ihn beispielsweise mit der Hand befriedigen könne, was er jedoch nicht akzeptiert habe (UA act. 89). Während der Vorfälle habe sie jeweils geweint und ihn gebeten aufzuhören, er habe dann jeweils nur kurze Antworten gegeben, wie es mache nichts, es sei doch schön, es würden doch alle machen oder sie solle aufhören zu weinen oder er habe gar nicht geantwortet (GA act. 74, Protokoll Berufungsverhandlung S. 5).