Sie gab weiter diverse Gesprächsinhalte rund um die sexuellen Handlungen wieder, die ein starkes Realkennzeichen darstellen. Beispielsweise gab sie an, dass der Beschuldigte zu ihr gesagt habe, er könne ein Foto machen, damit sie sehe, dass nicht mehr viel fehle, bis er mit seinem Penis vollständig eingedrungen sei. Weiter habe er ihr beim ersten Vorfall gesagt, er habe sich bei der Arbeit vorgenommen, dass er dies heute «meistern» würde (UA act. 88, Protokoll Berufungsverhandlung S. 4). Anschliessend habe er gesagt, «Schau, es ist nichts passiert. War es nicht ein gutes Gefühl?».