Es erstaunt somit nicht, wenn ihre Aussagen zu den vorgeworfenen sexuellen Handlungen insgesamt leicht weniger ausführlich waren als ihre übrigen Aussagen. Jedoch enthielten auch die Schilderungen der vorgeworfenen sexuellen Handlungen Details wie beispielsweise die Aussage, dass sie dem Beschuldigten nach den Vorfällen jeweils das Blut aus ihrer Vagina auf Toilettenpapier gezeigt habe (UA act. 83, Protokoll Berufungsverhandlung S. 10). Sie schilderte namentlich auch, dass der Beschuldigte während der Übergriffe manchmal laute türkische Musik mit vielen Instrumenten abgespielt habe, damit man nichts höre. Der Geschlechtsverkehr habe schnell und ohne Vorspiel stattgefunden.