2.6.2. Entgegen dem Beschuldigten (Berufungsbegründung S. 16 f.) enthalten die Aussagen von A. zum Kerngeschehen einen relativ hohen quantitativen Detailreichtum. Es ist zwar zutreffend, dass sie namentlich die Vorgeschichte und den Beginn des Ehelebens ausführlicher schilderte als die sexuellen Handlungen an sich. Sie schilderte jedoch nachvollziehbar, dass das Thema Sexualität und insbesondere ihr diesbezüglich selbst empfundenes Unvermögen ihrem Ehemann gegenüber mit grosser Scham behaftet sei (vgl. dazu auch E. 2.6.4). Es erstaunt somit nicht, wenn ihre Aussagen zu den vorgeworfenen sexuellen Handlungen insgesamt leicht weniger ausführlich waren als ihre übrigen Aussagen.