nicht wegbekomme, sie habe gezappelt oder habe sich einfach verkrampft oder ihn von sich weggedrückt, bzw. habe sie versucht, ihn von sich wegzuschubsen, dies mit allen Körperteilen, die sie noch habe bewegen können. Er habe sie jedoch ruhig zu halten versucht, indem er ihre Beine auseinandergehalten habe, was ihm gelungen sei. Anlässlich der Berufungsverhandlung gab sie an, er habe ihre Beine mit seinen Knien fixiert. Er habe auf jeden Fall erkennen können, dass sie den Geschlechtsverkehr nicht gewollt habe (UA act. 83 ff. und 106, GA act. 72 ff., Protokoll Berufungsverhandlung S. 5 ff.