Fingern in ihre Vagina eingedrungen sei, wie sie nach dem Vorfall mit Mühe das Badezimmer aufgesucht habe, wie stark ihre Beine gezittert hätten und wie sie der Beschuldigte nach dem Vorfall gefragt habe: «Schau, es ist nichts passiert. War es nicht ein gutes Gefühl?» (UA act. 83 und 98 f., GA act. 99, Protokoll Berufungsverhandlung S. 4 f.). Bezüglich des Vorwurfs der mehrfachen Vergewaltigung hat A. stets konstant geschildert, dass der Beschuldigte sie mehrfach mit Kraft auf das Bett gelegt und fixiert habe und dass sie sich nicht habe bewegen können.