gelegt habe, mit seinem Penis in ihre Vagina eingedrungen sei und bei mehr als der Hälfte der Übergriffe während der Penetration ein Kissen auf ihr Gesicht gedrückt habe. A. habe dem Beschuldigten mitgeteilt, dass sie keinen Geschlechtsverkehr wolle und habe versucht, sich mit ihren Händen und Armen zu befreien, indem sie gezappelt und versucht habe, sich zum Bettrand zu ziehen und sich wegzudrehen, was ihr aufgrund ihrer körperlichen Unterlegenheit nicht gelungen sei (Anklageziffer 2).