1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach erhob am 10. Dezember 2019 Anklage gegen den Beschuldigten wegen sexueller Nötigung und mehrfacher Vergewaltigung zum Nachteil seiner damaligen Ehefrau, A., sowie wegen vorsätzlicher rechtswidriger Einreise und rechtswidrigen Aufenthalts, eventualiter fahrlässiger rechtswidriger Einreise und rechtswidrigen Aufenthalts (GA act. 2 ff.). 2. Das Bezirksgericht Brugg erkannte mit Urteil vom 3. November 2020: 1. Der Beschuldigte wird vom Vorwurf des rechtswidrigen Aufenthalts gemäss Art. 115 Abs. 1 lit. b AIG freigesprochen.