5.2. Der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 29. September 2016 für den Anteil von 55 Tagessätzen bedingt gewährte Strafvollzug der teilbedingten Geldstrafe von 110 Tagessätzen à Fr. 30.00, d.h. Fr. 1'650.00, wird widerrufen. - 63 - 6. Folgende beschlagnahmte Gegenstände werden eingezogen: