Komplett unerfindlich ist, weshalb ein Kartoncouvert, ein Kugelschreiber, ein Schreiben des Flughafengefängnisses, ein Brief von BC. oder diverse Notizzettel, Quittungen und Visitenkarten eingezogen und vernichtet werden sollen. Keine Rolle spielt, ob der Beschuldigte der Einziehung zugestimmt hat oder nicht. Die Voraussetzungen einer Einziehung sind von Amtes wegen zu prüfen und unterstehen nicht der freien Disposition der Parteien.