Beschuldigten erst am 18. März 2021 zugestellt. Auch die Dauer für die Ausfertigung des begründeten Urteils von fast 9 Monaten erscheint unter den vorliegenden Umständen als lang. Das vorinstanzliche Verfahren allein dauerte 1 Jahr und 5 Monate. Unter Berücksichtigung des Berufungsverfahrens von gut 1 Jahr und 2 Monaten – wobei zu berücksichtigen ist, dass die amtliche Verteidigerin zweimal die Verschiebung der Verhandlung beantragt hat (einmal infolge Krankheit, einmal infolge mangelnder Zeit zur Einsicht in neue Akten) – dauerte das Strafverfahren seit der Verhaftung somit gesamthaft fast 5 Jahren und 6 Monate, was eindeutig zu lang ist.