des Verfahrens objektiv nicht rechtfertigen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1147/2020 vom 26. April 2021 E. 2.3). In der Folge lud die Vorinstanz mit Verfügung vom 16. Dezember 2019 auf den 17. Juni 2020 zur Hauptverhandlung vor. Das Urteil vom 23. Juni 2020 wurde dem Beschuldigten am 27. Juni 2020 schriftlich im Dispositiv eröffnet, worauf er gleichentags die Berufung angemeldet hat. Das begründete Urteil wurde dem - 56 -