Die Ausarbeitungsdauer für die Anklageschrift ab der Verfügung vom 22. Januar 2019 betreffend mehrheitliche Abweisung der Beweisanträge bis 18. Oktober 2019 von gut neun Monaten erweist sich angesichts der vorgeworfenen Betäubungsmitteldelikte, der nach Auswertung der erfolgten Überwachungsmassnahmen fehlenden Komplexität des Sachverhalts sowie der gesamten Verfahrensdauer seit der Verhaftung am 18. Januar 2017 von 2 Jahren und 9 Monaten als eher lang. Wenn es auch nachvollziehbar erscheint, dass sich bei einem Wechsel die neue, fallführende Staatsanwältin zunächst einlesen muss und ihr diesbezüglich selbstredend kein Vorwurf gemacht wird, lässt sich dadurch eine mögliche Verlängerung