Vorwurf des Erlangens sowie der Verkauf von Marihuana aus Fensterrahmen unter gewisser Mithilfe bei einer Neuverpackung durch AE.; Vorwurf der Gehilfenschaft zu mehrfachem, teilweise versuchtem Diebstahl, mehrfacher Sachbeschädigung sowie mehrfachem Hausfriedensbruch durch G., H. sowie I.).