Zeiten mit intensiver behördlicher oder gerichtlicher Tätigkeit können dabei andere Zeitspannen kompensieren, in denen aufgrund der Geschäftslast keine Verfahrenshandlungen erfolgten. Zu berücksichtigen ist, dass neben dem erheblichen Aktenumfang beim Beschuldigten Bezüge zu Mitbeschuldigten bzw. Beschuldigten in getrennt geführten Strafverfahren (Vorwurf des Bezugs von Drogen vom Ehepaar B.; Vorwurf des Erlangens sowie der Verkauf von Marihuana aus Fensterrahmen unter gewisser Mithilfe bei einer Neuverpackung durch AE.;