Der Beschuldigte hat eine Pistole der Marke AMT Back UP, 9 mm Para, mit Reservemagazin und Munition zu einem unbekannten Zeitpunkt ohne Berechtigung erworben und zuhause anlässlich der Hausdurchsuchung vom 18. Januar 2017 besessen. Bei einer Schusswaffe handelt es sich um eine besonders gefährliche Waffe. Der Beschuldigte gab keine näheren und damit auch keine nachvollziehbaren Gründe für den Besitz an. Die vorgeworfenen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz gehen aber nicht wesentlich über die blosse Erfüllung des Tatbestands hinaus. Hinweise auf eine besondere Verwerflichkeit des Handelns liegen nicht vor.