Bei den verkauften 42'579 g Marihuana handelt es sich um eine erhebliche und bei den noch nicht weiterverkauften 7'702 g Marihuana um eine noch sehr beachtliche Menge. Entsprechend hoch ist die davon ausgehende Gefährdung der Gesundheit der Drogenkonsumenten, zumal der THC-Gehalt des Marihuanas zwischen 9 %-15 % gelegen ist und den strafrechtlich relevanten Grenzwert von 1 % massiv überschritten hat. Im Grundsatz das Gleiche gilt hinsichtlich des weiteren Marihuanas, nämlich eine erhebliche Menge bei den nicht gelieferten 50 kg, eine nicht zu bagatellisierend grosse Menge von 400 g verkauftem Marihuana und einer grossen Menge von 6 kg verkauftem Marihuana.