Der Beschuldigte ist mehrfach, teilweise einschlägig vorbestraft. Er wurde mit Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 18. Oktober 2007 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, qualifizierter Freiheitsberaubung, versuchter Freiheitsberaubung, Raubs, qualifizierter einfacher Körperverletzung, qualifizierter Erpressung sowie mehrfacher Widerhandlung gegen das Waffengesetz zu 8 Jahren Zuchthaus, mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis vom 9. Dezember 2013 wegen Sachentziehung sowie Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen, mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zug vom 12. Mai 2015 wegen Fahrens in