Nachdem der Beschuldigte vorliegend organisatorisch sowie logistisch arbeitsteilig im Hintergrund die Mitbeschuldigten im Hinblick auf eine unbestimmte Vielzahl von Diebstählen unterstützt hat, wurden in der Anklage neben diesen unterstützenden Tatbeiträgen «nur» noch die beiden Diebstähle in Z., wo der Beschuldigte das Quartier gezeigt hat, explizit in die Anklage aufgenommen. Im Übrigen wurde allgemein festgehalten, dass die Mitbeschuldigten in bewusstem und gewolltem arbeitsteiligen Zusammenwirken sowie in Umsetzung des zuvor gefassten Entschlusses gemeinsam mehrfache, teilweise versuchte Einbrüche im Zeitraum vom 29. Oktober 2016 bis 9. November 2016 verübt hatten, um