Auch dies deutet auf eine gewisse Einbindung des Beschuldigten hin. Das «Ziehen» der Fäden (Leute bekannt machen, Unterkünfte organisieren, Läden für Werkzeuge zeigen), das unbeeindruckte Verhalten des Beschuldigten nach Erwähnung von Einbrüchen, das korrigierende Eingreifen bei Problemen («Zone» wechseln) zeigen, dass der Beschuldigte genau und von Anfang an gewusst haben muss, dass sein (Tat-)Beitrag auf die Unterstützung von unbestimmt vielen Diebstählen durch G., H. sowie dem Fahrer I. gerichtet gewesen ist.