hat der Beschuldigte G. sowie H. sodann mit «BA.» und damit dem späteren Fahrer I. bekannt gemacht. In dem vom Beschuldigten G. sowie H. am dritten Tag anfangs Nachmittag gezeigten Quartier in Z. sind die beiden gegen Abend schliesslich in zwei Häuser eingebrochen bzw. haben es versucht. Das Vorgehen war vergleichbar wie am 2. November 2016, wo I. als Chauffeur in QX. herumgefahren ist und die beiden gegen Abend schliesslich einen Einbruch in ebendiesem Quartier versucht haben. Schliesslich hat der Beschuldigte (in unbekanntem Umfang) auch einen (An-)Teil erhalten.