an drei aufeinanderfolgenden Tagen und der zusätzlichen Untersuchung des vermittelten Zimmers am 12. November 2016). Der Beschuldigte hat zwischen 27. Oktober 2016 und 7. November 2016 G. sowie H. praktisch täglich herumchauffiert, u.a. am zweiten Tag zu einem Baumarkt und in ein Gewerbegebiet in QV.. Er hat die beiden damit zumindest vertraut gemacht, wo oder wie sie sich mit Werkzeug eindecken können. Zu den benötigten Gegenständen gehörte neben Werkzeug wie aus einem Baumarkt – was die Nachfrage von G. zeigt – auch eine Taschenlampe, mithin alles, was man für ein Eindringen in Liegenschaften bei eindunkelnder Tageszeit benötigt. Am zweiten Tag - 45 -