Der Beschuldigte hat diese Ausführungen zu den Einbrüchen nicht nur völlig unbeeindruckt von den Straftaten zur Kenntnis genommen, sondern vielmehr G. sogar erneut angehalten, die «Zone» (mithin das Gebiet für die Einbrüche) zu wechseln, was auf eine gewisse Einbindung des Beschuldigten hindeutet (vgl. auch das «Nachspionieren» nach ausbleibendem Kontakt aufgrund der Verhaftungen von G., H., I. sowie J. am 9. November 2016 in QT. an drei aufeinanderfolgenden Tagen und der zusätzlichen Untersuchung des vermittelten Zimmers am 12. November 2016).