Die mindestens dreimal erfolgten Mitteilungen von nicht nach Plan verlaufenen Einbrüchen durch G. deuten auf eine Art Berichterstattung oder Rechenschaftsablage gegenüber dem Beschuldigten hin. Der Beschuldigte hat diese Ausführungen zu den Einbrüchen nicht nur völlig unbeeindruckt von den Straftaten zur Kenntnis genommen, sondern vielmehr G. sogar erneut angehalten, die «Zone» (mithin das Gebiet für die Einbrüche) zu wechseln, was auf eine gewisse Einbindung des Beschuldigten hindeutet (vgl. auch das «Nachspionieren» nach ausbleibendem Kontakt aufgrund der Verhaftungen von G., H., I. sowie J. am 9. November 2016 in QT.