In einem vom Beschuldigten am 31. Oktober 2016 um rund 17:12 Uhr geführten Telefongespräch mit einer unbekannten Person ist es wiederum um die Suche nach einem Zimmer gegangen, wobei das Zimmer nicht für ihn, den Beschuldigten, selber bestimmt gewesen sei und eine der angefragten Personen es nicht ohne Namen wolle (UA BO 5 act. 1959 = UA TK-Audio Protokolle BO 3 act. 1691).