Während der Fahrt um rund 15:02 Uhr in Z. im Bereich m.-strasse hat der Beschuldigte gefragt, ob G. sowie H. dieses Quartier ansehen möchten, da um diese Zeit zum Schauen/Sehen abgemacht sei. Später ging das Gespräch nochmals darum, dass der Beschuldigte kein Problem habe, den beiden zu helfen, wenn es möglich sei, und um die zwei Wochen, während welcher sie die Unterkunft hätten (UA BO 5 act. 1945 f. = UA TK-Audio Protokolle BO 2 act. 1665 f.). Die Fahrt führte von der m.-strasse über die l.-strasse in die - 41 -