Tags darauf am 28. Oktober 2016 ist der Beschuldigte mit dem Personenwagen VW Touran um rund 12:12 Uhr nach QT. an die s.-strasse gefahren, an welcher sich die von ihm – eingestandenerweise – vermittelte Unterkunft (Nr. […]) befindet. Nach wenigen Minuten ist er zurück nach QS. an die r.-strasse gefahren, wo er um rund 12:51 Uhr angekommen ist und gemäss polizeilichen Erkenntnissen G. sowie H. abgeholt hat. Er ist über QU. (vgl. auch Bericht über Observation am 28. Oktober 2016 vom 24. März 2017, UA BO 3 act. 910) nach QV. an die q.-strasse […] gefahren, wo er um rund 14:53 Uhr gemäss polizeilichen Erkenntnissen mit G. in einen Fachmarkt der AP. gegangen ist (UA BO 5 act. 1608; vgl. Excel