8.5. Der Beschuldigte hat angesichts der Vorgehensweise (Qualitätsprüfung im Verborgenen, Vermeidung von Geruchsemissionen, angestrebter Verkaufspreis, Verzicht auf Namensnennung) – vorsätzlich – 400 g Marihuana mit einem Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1 % unbefugt verkauft. Der - 38 -