Sie haben Klebband organisiert, um das zuvor vakuumierte Marihuana wieder möglichst luftdicht abzuschliessen. Bei der Diskussion über 4.2, 4.4 oder alles, was mit vier zu tun hat, könnte es sich angesichts des qualitativ guten Marihuanas um den angestrebten Verkaufspreis gehandelt haben. Der konsequente Verzicht auf die Nennung des gelieferten oder gekauften Produkts in den aufgezeichneten Gesprächen deutet klar auf eine illegale Substanz hin und ist denn auch im Drogenhandel üblich. Dass der Beschuldigte, der selber keine Drogen konsumiert (vgl. auch Prüfbericht des Instituts für Rechtsmedizin der AL. vom 20. Januar 2017, UA BO 3 act.