8.3.3. Der Beschuldigte hat AJ. 400 g spanisches Marihuana zur Qualitätskontrolle vorgelegt. Dass es sich dabei um blosses «CBD-Gras» bzw. um Marihuana mit einem Gesamt-THC-Gehalt von weniger als 1 % gehandelt haben soll, liegt komplett ausserhalb einer vernünftigen Betrachtungsweise: Der Beschuldigte und AJ. waren angesichts der Fahrt in die (Tief-)Garage sehr darum bemüht, einerseits die Prüfung im Verborgenen durchzuführen, andererseits Geruchsemissionen im Personenwagen zu vermeiden. Sie haben Klebband organisiert, um das zuvor vakuumierte Marihuana wieder möglichst luftdicht abzuschliessen.