Der Umstand, dass der Beschuldigte rund 400 km nach Wiesbaden zum blossen Anschauen von «(CBD-)Gras» gefahren sein soll (VA act. 3250), liegt komplett ausserhalb einer vernünftigen Betrachtungsweise, auch angesichts umfangreicher legaler CBD-Angebote in der Schweiz. Das Verhalten weist auf ein beabsichtigtes Beschaffen von Marihuana mit mehr als 1 % THC-Gehalt zum Weiterverkauf in der Schweiz hin.