konkrete Verwendungsabsicht und ein minimaler THC-Gehalt von 1 % nicht nachweisen lassen würden. Die Staatsanwaltschaft macht im Wesentlichen geltend, dass es bei einem Anstaltentreffen nicht auf die Frage der Qualität der Drogen ankomme, denn es genüge bereits ein Erkundigen oder Bemühen nach Bezugsquellen. Der Beschuldigte lässt dagegen vorbringen, dass die (Ge- sprächs-)Aufnahmen unzulässig seien. 7.3. 7.3.1. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und unbestritten geblieben, dass der Beschuldigte mit AJ. am 22. Mai 2016 nach Wiesbaden gefahren ist, um «Gras» anzuschauen. Vom Beschuldigten bestritten wird, dass es sich um illegales Marihuana gehandelt habe.