Es handelt sich bei ihr denn auch nicht um reine Aussagen vom Hörensagen, sondern sie hat mehrmals mitbekommen, wie K. nach den vom Beschuldigten bestellten 50 kg Marihuana gefragt hat, da sie ja übersetzen musste. Überdies lässt sich zumindest aus dem vom Beschuldigten eingereichten Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland – das Ehepaar B. wurde wegen Erwerbs von 10 kg Marihuana und Veräusserung sowie Anstaltentreffens dazu u.a. an K. rechtskräftig verurteilt – entnehmen, dass Letzterer mit Marihuana zu tun gehabt haben dürfte. Ob bzw. wie weit das Marihuana bereits auf dem Weg in die Schweiz gewesen und ob es allenfalls in Bari abgefangen worden sei, ist nicht entscheidend.