Es handelt sich bei ihr denn auch nicht um reine Aussagen vom Hörensagen, sondern sie hat die grosse schwarze Tasche mit dem Marihuana vielmehr gesehen. Sie hat weiter gesagt, dass sie das «Zeugs» nicht in der Wohnung habe haben wollen. Auch die Konversation mit «AH.» hat sie geführt. Überdies wurde das Ehepaar B. gemäss dem vom Beschuldigten eingereichten Urteil des Regionalgerichts Bern- Mittelland wegen Erwerbs von 10 kg Marihuana und Veräusserung sowie Anstaltentreffens dazu u.a. an den Beschuldigten rechtskräftig verurteilt. Gestützt auf das Ausgeführte steht für das Obergericht ausser Zweifel, - 31 -