5.3.5. D. B. hat die Übergabe zwar nicht selber gesehen und konnte die Menge an Marihuana nur schätzen. Dafür beschrieb sie verschiedene Details wie die Lieferung des Marihuanas durch den Bruder vom «AI.», die grosse schwarze Sporttasche, den Teil für den Beschuldigten, den Transport durch «AH.», die Rückfrage von «AH.» wegen Änderung des Treffpunkts. Ihre Aussagen erweisen sich auch diesbezüglich als schlüssig sowie konstant. Ergänzend kann zur Würdigung der Aussagen von D. B. auf E. 3.3.6 sowie E. 2.3.2 verwiesen werden. Es handelt sich bei ihr denn auch nicht um reine Aussagen vom Hörensagen, sondern sie hat die grosse schwarze Tasche mit dem Marihuana vielmehr gesehen.