Einerseits um solches eines Kollegen der unbekannten Person und andererseits um solches, das der Beschuldigte für Fr. 6'000.00 pro Kilogramm Marihuana (sechs «Mill») den beiden anderen Personen anbietet. Dabei scheint es sich eher um ein Angebot zu handeln, über das der Beschuldigte noch nicht hat verfügen können und nur bei einer grossen Menge («zehner Pack») zu organisieren bereit gewesen wäre. Es wäre vor allem zu erwarten gewesen, dass die unbekannte Person, mit welcher der Beschuldigte vom Auto samt abgepacktem sowie vakuumiertem Marihuana weggelaufen und in der Folge wieder ohne Marihuana zurückgekommen ist (vgl. UA BO 5 - 29 -