Der Beschuldigte ist am 5. Januar 2017 kurz vor 19 Uhr mit dem VW Touran, AG […], in T. gefahren. Es wurde zwischen dem Beschuldigten und einer Person namens AF. sowie einer unbekannten Person im Fahrzeug ein Gespräch geführt (UA BO 3 TK-Audio Protokolle BO 3 act. 2179 ff.; vgl. auch UA BO 5 act. 1572). Dabei ging es um Marihuana aus zwei verschiedenen Bezugsquellen. Einerseits um solches eines Kollegen der unbekannten Person und andererseits um solches, das der Beschuldigte für Fr. 6'000.00 pro Kilogramm Marihuana (sechs «Mill») den beiden anderen Personen anbietet.