Auch der Umstand, dass der Beschuldigte bereits 42.579 kg bzw. über 85 % innert rund 15 Tagen bzw. einem halben Monat (vgl. Anklage) verkaufen konnte, spricht eindeutig gegen eine schlechte Qualität. Selbst wenn aufgrund des Transports bzw. aufgrund des Herausnehmens Rückstände aus den aufgebrochenen Fensterrahmen zurückgeblieben wären, so hätte dies bloss einen Teil des Marihuanas an den Schnittstellen betreffen können. Grössere Teile hätten entfernt werden können.