Es ist vorliegend eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen und auch die übrigen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (siehe nachstehend) zu berücksichtigen. Der Beschuldigte hat zunächst mit mindestens 6 Käufen und mehreren Verkäufen bei einer Menge von 1.473 kg reinem Kokain über eine Zeit von gut 6 Monaten von August 2015 bis Januar 2016, mit rund 6 kg Marihuana im Herbst 2015, mit einer nicht gelieferten Bestellung von 50 kg Marihuana im Oktober 2015, mit einer Qualitätskontrolle von Marihuana in Wiesbaden am 22. Mai 2016, mit mindestens 400 g Marihuana am 25. Juni 2016 und mit rund 42.579 kg von gesamthaft rund 50 kg Marihuana von Ende 2016